Trinkwasser-Quiz: Stimmt das?
Zehn Aussagen über Messwerte. Überleg erst selbst, dann öffne die Auflösung. Es gibt keine Punkte und nichts wird gespeichert.
Zehn Aussagen
- Gedankenbeispiel, keine echte Messung
Angenommen: Der Nitratwert liegt unter dem Grenzwert. Also enthält das Wasser kein Nitrat.
Auflösung
Stimmt nicht. Unter dem Grenzwert heißt nur: weniger als erlaubt. Etwas Nitrat kann trotzdem im Wasser sein.
Regel 4: Kenne die Grenze.
Ein Wert unter dem Grenzwert heißt: Das Wasser ist absolut rein.
Auflösung
Stimmt nicht. Ein Grenzwert sagt, wie viel erlaubt ist. Er sagt nicht, dass gar nichts im Wasser ist.
Regel 4: Kenne die Grenze.
Der Bericht nennt keinen PFAS-Wert. Also ist das Wasser PFAS-frei.
Auflösung
Stimmt nicht. Nicht im Bericht heißt nur: Es gibt dort keinen Wert. Ob PFAS im Wasser ist, wissen wir daraus nicht.
Regel 5: Benenne die Lücke.
Mehr dazu: Es heißt nur, dass der veröffentlichte Bericht den Stoff nicht nennt – nicht, dass nicht gemessen wurde, und nicht, dass nichts enthalten ist. Fragen Sie im Zweifel beim Wasserversorger nach. (Trinkwassermonitor: Methodik, Abschnitt „So lesen Sie unsere Angaben“)
- Gedankenbeispiel, keine echte Messung
Angenommen: Ein Wert stammt aus dem Jahr 2023. Dann gilt er heute genauso.
Auflösung
Nicht automatisch. Ein Bericht zeigt einen vergangenen Zeitpunkt. Heute kann der Wert anders sein.
Regel 3: Prüfe das Datum.
Der Wert am Wasserwerk gilt unverändert an jedem Hahn, auch im Altbau.
Auflösung
Nicht automatisch. Die Rohre im Haus können das Wasser verändern. Bei alten Bleirohren ist das besonders wichtig.
Regel 2: Finde die Quelle.
Mehr dazu: Der Prüfbericht gilt ab Wasserwerk. Blei kommt vor allem aus alten Bleirohren im Haus. Wasser aus Bleirohren ist laut Umweltbundesamt für Schwangere, Säuglinge und Kinder bis sechs Jahre immer ungeeignet; Filter oder eine Sanierung der Rohre helfen nicht, nur der vollständige Austausch. (Umweltbundesamt: Trink Was – Trinkwasser aus dem Hahn (Ratgeber, 2020), PDF-Seite 16)
„Unter der Bestimmungsgrenze“ heißt: Der Wert ist null.
Auflösung
Stimmt nicht. Das Labor konnte den Stoff nur nicht sicher bestimmen. Eine kleine Menge kann trotzdem da sein.
Regel 4: Kenne die Grenze.
Mehr dazu: Es heißt: Mit dem Messverfahren des Labors war der Stoff nicht nachweisbar. Wir nennen deshalb immer die Nachweisgrenze mit und machen daraus keine Null. (Trinkwassermonitor: Methodik, Abschnitt „So lesen Sie unsere Angaben“)
- Gedankenbeispiel, keine echte Messung
Angenommen: Ort A liegt für Nitrat bei 22 % des Grenzwerts, Ort B bei 61 %. Also hat Ort A das bessere Wasser.
Auflösung
Stimmt nicht. Zulässig ist nur der Satz mit beiden Prozentwerten und beiden Messdaten. Ein Gesamturteil über das Wasser folgt daraus nicht.
Regel 1: Frage zuerst.
Ein Grenzwert ist eine Zahl, die das Recht festlegt. In Deutschland steht sie in der Trinkwasserverordnung.
Auflösung
Stimmt. Die Grenzwerte für chemische Stoffe stehen in Anlage 2 der Trinkwasserverordnung.
Regel 4: Kenne die Grenze. Quelle: Anlage 2 TrinkwV
Der Bericht nennt nur den Monat der Messung. Dann darf man trotzdem einen genauen Tag angeben.
Auflösung
Stimmt nicht. Ein Datum ist nur so genau wie die Quelle. Steht dort nur ein Monat, schreibst du nur den Monat.
Regel 3: Prüfe das Datum.
Eine fehlende Angabe darf man beim Zählen als 0 rechnen.
Auflösung
Stimmt nicht. Fehlend ist nicht null. Wer eine Lücke als 0 zählt, erfindet einen Wert.
Regel 5: Benenne die Lücke.
Mehr dazu: Es heißt nur, dass der veröffentlichte Bericht den Stoff nicht nennt – nicht, dass nicht gemessen wurde, und nicht, dass nichts enthalten ist. Fragen Sie im Zweifel beim Wasserversorger nach. (Trinkwassermonitor: Methodik, Abschnitt „So lesen Sie unsere Angaben“)
Detektiv oder Panikmacher?
Drei Sätze, wie man sie im Netz liest. Wie würde ein Wasserdetektiv es sagen?
Unser Wasser liegt unter allen Grenzwerten, es ist absolut rein.
Auflösung
Übertrieben. Unter dem Grenzwert heißt nicht, dass der Stoff gar nicht im Wasser ist. Ein Detektiv sagt: Zum Messdatum lagen die Werte unter den Grenzwerten.
Mehr dazu: Es heißt: Mit dem Messverfahren des Labors war der Stoff nicht nachweisbar. Wir nennen deshalb immer die Nachweisgrenze mit und machen daraus keine Null. (Trinkwassermonitor: Methodik, Abschnitt „So lesen Sie unsere Angaben“)
PFAS ist hier kein Problem.
Auflösung
Nicht belegt, wenn der Bericht keinen PFAS-Wert nennt. Ein Detektiv sagt: Der ausgewertete Bericht nennt keinen PFAS-Wert. Ob PFAS im Wasser ist, wissen wir nicht.
Mehr dazu: Es heißt nur, dass der veröffentlichte Bericht den Stoff nicht nennt – nicht, dass nicht gemessen wurde, und nicht, dass nichts enthalten ist. Fragen Sie im Zweifel beim Wasserversorger nach. (Trinkwassermonitor: Methodik, Abschnitt „So lesen Sie unsere Angaben“)
Der Wert im Bericht ist heute genau so.
Auflösung
Nicht belegt. Ein Bericht zeigt einen vergangenen Zeitpunkt. Ein Detektiv nennt das Messdatum und fragt nach einem neueren Bericht.
Die fünf Regeln
- Frage zuerst. Schreib auf, was du wissen willst. Erst dann suchst du nach Zahlen.
- Finde die Quelle. Wer hat den Wert veröffentlicht? Ohne Quelle ist eine Zahl nur eine Behauptung.
- Prüfe das Datum. Wann wurde gemessen? Ein Bericht zeigt einen vergangenen Zeitpunkt.
- Kenne die Grenze. Welcher Grenzwert gilt für diesen Stoff? Manche Stoffe haben gar keinen.
- Benenne die Lücke. Was steht nicht im Bericht? Eine Lücke ist auch eine Information.
Zum Ausdrucken ohne Bildschirm: Quiz als PDF mit Lösungen.