Seit dem 12. Januar 2026 gilt in Deutschland ein Grenzwert für PFAS im Trinkwasser: höchstens 0,1 µg/l für die Summe von 20 PFAS (PFAS-20). Ab dem 12. Januar 2028 kommt ein strengerer Wert von 0,02 µg/l für die Summe der vier Stoffe PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS hinzu (PFAS-4). Wer aber den Prüfbericht seines Wasserversorgers öffnet, findet dort oft gar keinen PFAS-Wert.
Wie oft der Wert fehlt
Wir zählen das für jeden Stoff mit: Unser Lücken-Register zeigt je Bundesland, in wie vielen der ausgewerteten Prüfberichte PFAS genannt wird und in wie vielen nicht. Die Zahlen werden bei jeder Aktualisierung neu berechnet. PFAS ist dort der Stoff mit den größten Lücken – Härte, Nitrat und Natrium fehlen dagegen fast nie. Ein Teil der Lücken erklärt sich damit, dass viele Berichte aus der Zeit vor dem neuen Grenzwert stammen.
Kein Wert heißt nicht „PFAS-frei“
Ein fehlender Wert sagt nur, dass der veröffentlichte Bericht den Stoff nicht nennt. Er sagt nicht, dass nicht gemessen wurde, und schon gar nicht, dass kein PFAS im Wasser ist. Wir schätzen fehlende Werte nicht und übertragen keine Werte von Nachbarorten – auf der Stadtseite steht dann ausdrücklich „nicht im Bericht“.
So fragen Sie nach
Ihr Wasserversorger muss nach § 46 der Trinkwasserverordnung über die Wasserqualität informieren. Fehlt der PFAS-Wert, fragen Sie konkret nach:
- Wurde die Summe PFAS-20 im Trinkwasser gemessen, und mit welchem Ergebnis?
- Für welches Wasserwerk bzw. welche Versorgungszone gilt der Wert, und von wann ist die Probe?
- Ist bereits bekannt, ob die Summe PFAS-4 eingehalten wird, die ab 2028 gilt?
Sie haben eine Antwort oder einen neueren Bericht bekommen? Schicken Sie uns den Link über das Kontaktformular – wir prüfen ihn gegen das Original und ergänzen die Stadtseite.
Weiterführend: Lücken-Register | PFAS-Karte | Trinkwasserwerte richtig lesen
Quellen: Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023), Anlage 2; Auswertung der veröffentlichten Prüfberichte durch Trinkwassermonitor.