Die neue Trinkwasserverordnung 2026

Am 12. Januar 2026 tritt die vollständig überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Sie setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in deutsches Recht um und bringt die umfassendsten Änderungen seit Jahrzehnten.

Die wichtigsten Neuerungen

1. Erstmals PFAS-Grenzwerte

Die wohl bedeutendste Änderung: Erstmals werden verbindliche Grenzwerte für PFAS ("Ewigkeitschemikalien") eingeführt – gestaffelt in zwei Stufen:

2. Verschärfte Blei-Grenzwerte

Der Grenzwert für Blei sinkt von 10 µg/L auf 5 µg/L – aber nicht sofort: Bis zum 12. Januar 2028 gilt weiterhin der aktuelle Wert von 10 µg/L, danach halbiert er sich. Das hat Konsequenzen für Millionen Altbauten mit Bleileitungen, die die Frist zur Sanierung nutzen sollten.

3. Neue Parameter

Folgende Stoffe werden erstmals reguliert:

4. Risikobewertung nach WHO-Ansatz

Die neue TrinkwV führt einen risikobasierten Ansatz ein:

Was bedeutet das für Verbraucher?

Ihre neuen Rechte

  1. Informationsrecht: Wasserversorger müssen PFAS-Werte veröffentlichen
  2. Transparenz: Jährliche Wasserqualitätsberichte werden Pflicht
  3. Schnellere Reaktion: Grenzwertüberschreitungen müssen innerhalb von 24h gemeldet werden

Mögliche Auswirkungen

Für Mieter: Ihre Rechte bei Grenzwertüberschreitung

Nach § 535 BGB und der TrinkwV haben Mieter Anspruch auf einwandfreies Trinkwasser. Bei dokumentierten Grenzwertüberschreitungen:

  1. Mängelanzeige an den Vermieter (schriftlich!)
  2. Solange der Mangel besteht: Mietminderung (§ 536 BGB) – ohne feste Quote; veröffentlichte Urteile zu Blei im Trinkwasser nennen 5 bis 10 % (Mieter-Hub)
  3. In schweren Fällen: Schadensersatz und außerordentliche Kündigung

Fazit

Die TrinkwV 2026 ist ein Meilenstein für den Trinkwasserschutz in Deutschland. Erstmals werden "Ewigkeitschemikalien" reguliert und Verbraucherrechte gestärkt. Dennoch: Die neuen Grenzwerte sind politische Kompromisse - wer maximale Sicherheit will, sollte zusätzlich filtern.