Die neue Trinkwasserverordnung 2026
Am 12. Januar 2026 tritt die vollständig überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Sie setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in deutsches Recht um und bringt die umfassendsten Änderungen seit Jahrzehnten.
Die wichtigsten Neuerungen
1. Erstmals PFAS-Grenzwerte
Die wohl bedeutendste Änderung: Erstmals werden verbindliche Grenzwerte für PFAS ("Ewigkeitschemikalien") eingeführt – gestaffelt in zwei Stufen:
- PFAS-20 Summe: 100 ng/L (0,10 µg/L) – gilt bereits seit dem 12. Januar 2026
- PFAS-4 Summe: 20 ng/L (0,020 µg/L; PFOA, PFOS, PFNA, PFHxS) – kommt erst zum 12. Januar 2028 hinzu, als strengerer Zusatzwert
- Einzelstoffe: Abhängig vom Toxizitätsprofil
2. Verschärfte Blei-Grenzwerte
Der Grenzwert für Blei sinkt von 10 µg/L auf 5 µg/L – aber nicht sofort: Bis zum 12. Januar 2028 gilt weiterhin der aktuelle Wert von 10 µg/L, danach halbiert er sich. Das hat Konsequenzen für Millionen Altbauten mit Bleileitungen, die die Frist zur Sanierung nutzen sollten.
3. Neue Parameter
Folgende Stoffe werden erstmals reguliert:
- Bisphenol A
- Chlorat und Chlorit
- Halogenessigsäuren
- Microcystin-LR (Cyanotoxine)
- Uran (verschärft)
4. Risikobewertung nach WHO-Ansatz
Die neue TrinkwV führt einen risikobasierten Ansatz ein:
- Wasserversorger müssen Gefährdungsanalysen durchführen
- Dokumentationspflichten werden erweitert
- Proaktive Überwachung statt reaktiver Kontrolle
Was bedeutet das für Verbraucher?
Ihre neuen Rechte
- Informationsrecht: Wasserversorger müssen PFAS-Werte veröffentlichen
- Transparenz: Jährliche Wasserqualitätsberichte werden Pflicht
- Schnellere Reaktion: Grenzwertüberschreitungen müssen innerhalb von 24h gemeldet werden
Mögliche Auswirkungen
- Höhere Wasserpreise durch notwendige Investitionen der Wasserwerke
- Sanierungspflichten für Hauseigentümer mit Bleileitungen
- Übergangsfrist bis 2028 für einige Parameter
Für Mieter: Ihre Rechte bei Grenzwertüberschreitung
Nach § 535 BGB und der TrinkwV haben Mieter Anspruch auf einwandfreies Trinkwasser. Bei dokumentierten Grenzwertüberschreitungen:
- Mängelanzeige an den Vermieter (schriftlich!)
- Solange der Mangel besteht: Mietminderung (§ 536 BGB) – ohne feste Quote; veröffentlichte Urteile zu Blei im Trinkwasser nennen 5 bis 10 % (Mieter-Hub)
- In schweren Fällen: Schadensersatz und außerordentliche Kündigung
Fazit
Die TrinkwV 2026 ist ein Meilenstein für den Trinkwasserschutz in Deutschland. Erstmals werden "Ewigkeitschemikalien" reguliert und Verbraucherrechte gestärkt. Dennoch: Die neuen Grenzwerte sind politische Kompromisse - wer maximale Sicherheit will, sollte zusätzlich filtern.