Gesetzliche Grundlagen

Als Mieter haben Sie einen Anspruch auf einwandfreies Trinkwasser. Die rechtliche Basis:

§ 535 BGB - Vermieterpflichten

Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen. Trinkwasser gehört zur vertragsgemäßen Nutzung.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Alle Grenzwerte müssen eingehalten werden. Bei Überschreitungen ist der Vermieter handlungspflichtig.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eindeutige Mängel

Grenzfälle

Ihre Rechte als Mieter

1. Informationsrecht

Fragen Sie den Vermieter nach vorhandenen Wasseranalysen und dem Leitungsmaterial. Die Werte für das Versorgungsnetz veröffentlicht der Wasserversorger.

2. Mietminderung

Solange ein Mangel besteht, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB) – vorausgesetzt, Sie haben ihn angezeigt (§ 536c BGB). Eine feste Quote gibt es nicht. Veröffentlichte Urteile zu Blei im Trinkwasser nennen 5 bis 10 %:

UrteilBefundMinderung
AG Hamburg, Az. 44 C 2614/88Blei 126–176 µg/L10 %
AG Hamburg, Az. 43b C 2777/86erhöhter Bleigehalt5 %, nach Geburt eines Kindes 9 %
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28.02.2011, Az. 910 C 117/10alle Messwerte über dem Grenzwertknapp 5 %

Quellen: mietrecht-information.de, mietrechtsiegen.de. Die Urteile sind älter, teils aus der Zeit des früheren Grenzwerts von 40 µg/L, und nur bedingt übertragbar. Zu anderen Mängeln wie Legionellen oder Verfärbungen nennen wir keine Quoten, weil wir dazu keine überprüften Urteilsangaben haben. Angaben unverbindlich, keine Rechtsberatung.

3. Ersatzvornahme

Wenn der Vermieter nicht handelt, dürfen Sie selbst einen Handwerker beauftragen (nach Fristsetzung).

Musterbrief für Mängelanzeige

Eine unverbindliche Mustervorlage für die Mängelanzeige finden Sie im Mieter-Hub.

Praktische Tipps

  1. Alles dokumentieren - Fotos, Daten, Zeugen
  2. Schriftlich kommunizieren - Immer per Einschreiben
  3. Fristen setzen - 14 Tage sind angemessen
  4. Mieterverein einschalten - Kostenlose Beratung für Mitglieder