Uran im Trinkwasser - Natürlich, aber gefährlich
Uran ist ein natürlich vorkommendes Element, das aus bestimmten Gesteinsschichten ins Grundwasser gelangen kann. Es ist sowohl chemisch-toxisch als auch radioaktiv.
Aktuelle Grenzwerte
- TrinkwV-Grenzwert: 10 µg/L (seit 2011)
- WHO-Empfehlung: 30 µg/L
- Für Säuglingsnahrung: 2 µg/L
Betroffene Regionen in Deutschland
Hochrisikogebiete (> 10 µg/L häufig)
Bayern:
- Oberpfalz (Granitgestein)
- Fichtelgebirge
- Teile Oberfrankens
Sachsen:
- Erzgebirge (ehemaliger Uranbergbau)
- Vogtland
- Teile des Elbsandsteingebirges
Thüringen:
- Ronneburg (ehem. Uranabbau)
- Thüringer Wald
Baden-Württemberg:
- Nördlicher Schwarzwald
- Odenwald
Mittlere Belastung (2-10 µg/L)
- Harz
- Teile von Hessen
- Rheinland-Pfalz (Hunsrück)
- Niedersachsen (vereinzelt)
Gesundheitsrisiken
Chemische Toxizität (Hauptgefahr)
Uran schädigt primär als Schwermetall:
- Nierenschäden (ab ca. 10 µg/L chronisch)
- Leberschäden
- Nervensystemschäden
Strahlungsrisiko (sekundär)
Die Radioaktivität von natürlichem Uran ist gering:
- Alpha-Strahlung (geringe Reichweite)
- Inkorporation erhöht das Risiko
- Langzeitfolgen: erhöhtes Krebsrisiko
Besonders gefährdet
- Säuglinge
- Nierenerkrankte
- Menschen mit hohem Wasserkonsum
Schutzmaßnahmen
Für betroffene Haushalte
- Wert nachsehen - Den geprüften Uranwert Ihres Versorgers zeigt die PLZ-Suche; Wasserversorger müssen den Grenzwert von 10 µg/L einhalten
- Hausbrunnen untersuchen lassen - dafür sind Sie selbst verantwortlich
- Filter nur bei Bedarf - Liegt ein Wert nahe am Grenzwert, verringert eine Umkehrosmose Uran am Küchenhahn; Wasserwerke setzen dafür spezielle Ionenaustauscher ein. Bei Werten deutlich darunter brauchen Sie keinen Filter (Entscheidungshilfe)
Rechtliche Situation
- Wasserversorger müssen Grenzwert einhalten
- Bei Überschreitung: Sofortmaßnahmen Pflicht
- Private Brunnen: Eigenverantwortung!