4 Orte mit geprüften Werten aus den Prüfberichten der Wasserversorger · Sachsen-Anhalt
Je Ort der neueste ausgewertete Prüfbericht. Das Datum führt zur Quelle des Versorgers.
| Ort | Wasserversorger | Wasserhärte | Nitrat | PFAS-20 | Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| Plötzky | Stadtwerke Schönebeck GmbH | 11,3 °dH (mittel) | – | – | 2025 (älter als 18 Monate) |
| Pretzien | Stadtwerke Schönebeck GmbH | 11,3 °dH (mittel) | – | – | 2025 (älter als 18 Monate) |
| Ranies | Stadtwerke Schönebeck GmbH | 11,3 °dH (mittel) | – | – | 2025 (älter als 18 Monate) |
| Schönebeck (Elbe) | Stadtwerke Schönebeck GmbH | 11,3 °dH (mittel) | – | – | 2025 (älter als 18 Monate) |
Die Wasserhärte liegt in allen 4 Orten mit Härtewert bei 11,3 °dH. Nach den Härtebereichen (weich unter 8,4 °dH, mittel bis 14 °dH, hart darüber): mittel 4 Orte. Was die Härte für Wasserkocher, Waschmittel und Geräte bedeutet, zeigt jede Ortsseite; den Vergleich mit ganz Deutschland die Ranglisten.
Für keine der 4 Städte mit geprüften Werten in dem Salzlandkreis nennt die ausgewertete Analyse einen Wert für die Summe PFAS-20. Das heißt nicht, dass dort kein PFAS im Wasser ist.
Seit dem 12.01.2026 gilt für die Summe PFAS-20 ein Grenzwert von 0,1 µg/l (100 ng/l). Ab dem 12.01.2028 gilt zusätzlich ein Grenzwert von 0,02 µg/l (20 ng/l) für die Summe der vier Stoffe PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS – er ersetzt den PFAS-20-Wert nicht. Alle Orte zeigt die PFAS-Karte.
Die Liste nennt die Versorger der ausgewerteten Orte, nicht alle Versorger im Salzlandkreis. Fehlt Ihr Ort, prüfen Sie Ihre Postleitzahl:
Eigene PLZ analysierenDie Wasserhärte liegt in allen 4 Orten mit Härtewert bei 11,3 °dH. Einen einheitlichen Wert für den ganzen Kreis gibt es nicht: Jeder Ort bekommt sein Wasser von seinem Versorger.
Für die ausgewerteten Orte: Stadtwerke Schönebeck GmbH (Plötzky, Pretzien, Ranies, Schönebeck (Elbe)). Welcher Versorger für Ihre Adresse zuständig ist, steht auf der Wasserrechnung.
39217, 39218, 39221, 39245
KI-Assistent
KI-Assistent (Sprachmodell) · kann Fehler machen · ersetzt keine Auskunft des Wasserversorgers