Statt alte Leitungen zu tauschen, werden sie manchmal von innen mit Kunstharz beschichtet. Hier steht, was das Umweltbundesamt dazu sagt, welche Nachweise nötig sind, welcher Grenzwert für Bisphenol A gilt und was Sie als Eigentümer oder Mieter tun können.
Auf einen Blick
Die Leitungen werden gereinigt, dann wird ein Harz aus meist zwei Komponenten eingebracht, das an der Rohrwand aushärtet. In der Regel sind das Epoxid- oder Polyurethanharze. Das Verfahren heißt auch Relining oder Inliner-Verfahren; gemeint ist hier nicht der Schlauch-Inliner, mit dem Versorger große Kaltwasserleitungen im Boden sanieren. Werbung mit „keramischen“ oder „mineralischen“ Beschichtungen ändert daran laut Umweltbundesamt nichts: Auch dann härten organische Komponenten auf der Rohrwand aus.
Quelle: Umweltbundesamt: Fragen und Antworten zur Rohrinnensanierung von Trinkwasserleitungen durch Beschichtung mit organischen Reaktivharzen, Stand 22.03.2022, Fragen 1, 2 und 6.
| Regel | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Allgemeine Anforderung | Materialien bei Bau oder Instandhaltung dürfen den Gesundheitsschutz nicht mindern, Farbe, Geruch und Geschmack nicht beeinträchtigen, Keime nicht fördern und nicht mehr Stoffe abgeben als technisch unvermeidbar. | § 14 TrinkwV |
| Bewertungsgrundlagen | Das Umweltbundesamt legt fest, welche Materialien geeignet sind; zwei Jahre nach Bekanntmachung werden sie rechtsverbindlich. | § 15 TrinkwV |
| KTW-BWGL, Anlage B (Beschichtungen) | Gilt für Reaktivharze zur Rohrinnensanierung, verbindlich seit 21. März 2021. | Umweltbundesamt |
| Grenzwert Bisphenol A | 2,5 µg/l, seit 12. Januar 2024 | Anlage 2 TrinkwV |
Verantwortlich, dass Wasser und Materialien die Anforderungen erfüllen, ist der Eigentümer des Gebäudes. Das Umweltbundesamt prüft selbst keine Produkte und empfiehlt keine Firmen; es listet nur die zugelassenen Ausgangsstoffe.
Lassen Sie sich laut Umweltbundesamt schriftlich bestätigen oder vertraglich zusichern, dass die Beschichtung der KTW-BWGL entspricht, informieren Sie das Gesundheitsamt und klären Sie, ob die Firma im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers steht. Nicht ausreichend sind der bloße Hinweis auf eine Positivliste sowie Verweise auf zurückgezogene Regeln wie KTW-Leitlinie, Beschichtungsleitlinie, DVGW W 270, W 545 oder W 548 und auf Normen wie VDI 6001 oder DIN EN ISO 12944.
Die Alternative ist der Austausch der Leitungen. Was dabei für Bleirohre gilt: Bleirohre nach § 17 Trinkwasserverordnung.
Ihr Vermieter ist für Leitungen und Wasser im Haus verantwortlich. Wurden die Leitungen beschichtet, können Sie nach den beiden Nachweisen fragen. Eine eigene Pflicht, sie Mietern vorzulegen, nennt die Trinkwasserverordnung für Beschichtungen nicht; fragen dürfen Sie trotzdem, und das Gesundheitsamt kann nachhaken. Liegt ein Messwert am Hahn über einem Grenzwert, ist das ein Mangel der Mietsache: Mieter-Hub.
Unverbindliches Muster, keine Rechtsberatung. Passen Sie die Angaben in eckigen Klammern an und heben Sie eine Kopie auf.
Betreff: Rohrinnensanierung der Trinkwasserleitungen – Bitte um die Nachweise Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne als Mieterin bzw. Mieter in der Wohnung [Straße, Hausnummer, Lage der Wohnung]. Nach meiner Kenntnis wurden die Trinkwasserleitungen im Gebäude [Jahr, falls bekannt] von innen beschichtet (Rohrinnensanierung, „Inliner“). Das Umweltbundesamt nennt für solche Beschichtungen zwei Nachweise: die prinzipielle Eignung des Beschichtungssystems nach der Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien (KTW-BWGL) und den Prüfbericht einer zugelassenen Untersuchungsstelle über das Trinkwasser aus der sanierten Installation. Ich bitte Sie deshalb bis zum [Datum, etwa zwei Wochen ab heute] um: 1. die Angabe, wann und mit welchem Produkt die Leitungen beschichtet wurden, 2. eine Kopie der Konformitätserklärung oder des Zertifikats zum Beschichtungssystem, 3. eine Kopie des Prüfberichts über die Trinkwasseruntersuchung nach der Sanierung. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
Das Umweltbundesamt hält es für denkbar, dass Alterung, Wechsel zwischen kalt und warm oder eine Desinfektion die Beschichtung so verändern, dass mehr Stoffe ins Wasser gehen. Es empfiehlt, das Wasser an repräsentativen Entnahmestellen von einer zugelassenen Untersuchungsstelle prüfen zu lassen, so wie nach einer neuen Sanierung; die Gesundheitsämter helfen dabei. Wie eine Laboranalyse abläuft: Wasser testen.
Die Werte auf unseren Ortsseiten stammen aus den Prüfberichten der Versorger und beschreiben das Wasser ab Werk. Eine Beschichtung im Haus zeigen sie nicht.
Das Umweltbundesamt sagt dazu klar: Nein. Vor dem Beschichten wird die schützende Deckschicht entfernt; wo die Beschichtung fehlt oder später beschädigt wird, liegt blankes Blei frei, und es können örtlich extrem hohe Bleiwerte auftreten, die eine Probe nicht unbedingt findet. Bleileitungen müssen ausgetauscht werden, und zwar seit dem 12. Januar 2026: Pflichten und Fristen für Bleirohre.
Sie ist nicht verboten, aber an Nachweise gebunden. Beschichtungen aus organischen Reaktivharzen wie Epoxid- oder Polyurethanharz müssen der Bewertungsgrundlage KTW-BWGL des Umweltbundesamts entsprechen, die seit dem 21. März 2021 verbindlich ist. Eine sanierte Installation darf laut Umweltbundesamt erst in Betrieb gehen, wenn die Eignung für genau diese Installation nachgewiesen ist.
Zwei: ein Zertifikat über die prinzipielle Eignung des Beschichtungssystems, ausgestellt für die ausführende Firma nach Prüfung an einer Musterinstallation, und den Prüfbericht einer zugelassenen Untersuchungsstelle über das Trinkwasser aus der sanierten Installation. Der Hinweis auf eine Positivliste oder auf alte Normen und zurückgezogene DVGW-Arbeitsblätter genügt nicht.
2,5 µg/l (0,0025 mg/l), seit dem 12. Januar 2024 (Anlage 2 der Trinkwasserverordnung). Bisphenol A ist ein Ausgangsstoff von Epoxidharzen; das Umweltbundesamt nennt es als Beispiel für Stoffe, die aus Beschichtungen ins Wasser übergehen können.
Nein. Das Umweltbundesamt hält die Beschichtung von Bleileitungen für keine geeignete Sanierung: Beim Vorbereiten wird die schützende Schicht entfernt, und wo die Beschichtung fehlt oder beschädigt ist, kann sehr viel Blei ins Wasser gelangen, ohne dass eine Probe es zeigt. Bleileitungen müssen ausgetauscht werden.
Das Umweltbundesamt hat keine Belege, dass organische Beschichtungen dauerhaft einwandfrei bleiben, besonders bei Warmwasser. Es empfiehlt, das Wasser an repräsentativen Stellen von einer zugelassenen Untersuchungsstelle prüfen zu lassen; das Gesundheitsamt hilft dabei.
Dazu gibt es keine Empfehlung des Umweltbundesamts. Ob die Beschichtung Stoffe abgibt, zeigt nur eine Untersuchung des Wassers aus der sanierten Leitung; zuständig ist der Eigentümer der Anlage.
Quellen: Umweltbundesamt: Fragen und Antworten zur Rohrinnensanierung (rev01, 22.03.2022); Umweltbundesamt: Bewertungsgrundlagen und Leitlinien; § 14 TrinkwV; § 15 TrinkwV; Anlage 2 TrinkwV. Die UBA-Information zitiert noch § 17 der alten Trinkwasserverordnung; dieselbe Regel steht heute in § 15. Gesetzestexte gelesen am 25.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Zitiervorschlag: Trinkwassermonitor (2026): Rohrinnensanierung und Bisphenol A. https://trinkwassermonitor.ink/rohrinnensanierung/
KI-Assistent
KI-Assistent (Sprachmodell) · kann Fehler machen · ersetzt keine Auskunft des Wasserversorgers