Kurz gesagt

Was Sie ohne Zustimmung nutzen können – und was nicht

GerätZustimmung nötig?
Filterkannenein
Hahnaufsatz zum Aufschraubennein, wenn er rückstandslos entfernt werden kann
Auftischgerät mit Schlauch oder Adapter am Hahnnein, wenn es rückstandslos entfernt werden kann
Untertischanlage mit Anschluss an die Leitungja, vorher fragen
Anlage an der Hauptleitung, Enthärtungsanlageja
Jede Veränderung an Leitungen oder Wändenja

Brauchen Sie als Mieter überhaupt einen Filter?

Die Geräte für Mieter im Vergleich

GerätWofürZu beachten
FilterkanneKalk und Geschmackzu PFAS machen Hersteller wie Brita und BWT keine Angabe; Kartusche rechtzeitig wechseln, Kanne kühl lagern
Hahnaufsatz mit AktivkohleGeschmack, teils PFASPFAS-Wirkung stark geräteabhängig (Studie: Aktivkohlefilter im Schnitt 73 %); auf NSF/ANSI 53 achten
Auftisch-Umkehrosmosewenn ein Wert nahe am Grenzwert liegthält am meisten zurück (Studie: 94 % oder mehr bei PFAS), entfernt auch Mineralstoffe, braucht Platz und Filterwechsel; auf NSF/ANSI 58 achten

Die Studienwerte stammen aus Herkert et al. 2020; die Prüfzeichen empfiehlt die US-Umweltbehörde EPA.

Wenn das Wasser in der Wohnung schlecht ist

Liegt ein Mangel vor – etwa Blei aus alten Leitungen oder eine Grenzwertüberschreitung in der Hausinstallation –, muss der Vermieter ihn beseitigen. Nach der Trinkwasserverordnung mussten Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden.

  1. Mangel schriftlich anzeigen und eine Frist zur Abhilfe setzen.
  2. Miete: Solange der Mangel besteht, ist sie kraft Gesetzes gemindert (§§ 536, 536c BGB). Eine feste Quote gibt es nicht; veröffentlichte Urteile zu Blei im Trinkwasser nennen 5 bis 10 %.
  3. Beraten lassen, zum Beispiel beim Mieterverein.

Eine unverbindliche Mustervorlage und die Schritte im Einzelnen finden Sie im Mieter-Hub.

Fazit

Als Mieter dürfen Sie vieles nutzen, ohne zu fragen – aber meist brauchen Sie gar keinen Filter. Entscheidend sind die geprüften Werte Ihres Versorgers und, im Altbau, der Zustand der Leitungen. Für die Leitungen ist der Vermieter zuständig. Ob sich ein Gerät für Sie lohnt, klärt die Entscheidungshilfe: Brauche ich einen Filter?.