Kurz gesagt
- Geräte ohne Eingriff in die Leitungen – Filterkanne, Hahnaufsatz, Auftischgerät mit Anschluss am Hahn – verändern die Wohnung nicht und lassen sich rückstandslos entfernen.
- Für feste Einbauten, die Leitungen verändern, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Im Zweifel fragen Sie vorher.
- Nötig ist ein Filter meist nicht: Das Umweltbundesamt hält eine Nachbehandlung von Trinkwasser im Regelfall für nicht notwendig (UBA).
- Ist das Wasser in Ihrer Wohnung wirklich schlecht, etwa wegen Bleileitungen, ist der Vermieter zuständig – nicht Ihr Filter.
Was Sie ohne Zustimmung nutzen können – und was nicht
| Gerät | Zustimmung nötig? |
|---|---|
| Filterkanne | nein |
| Hahnaufsatz zum Aufschrauben | nein, wenn er rückstandslos entfernt werden kann |
| Auftischgerät mit Schlauch oder Adapter am Hahn | nein, wenn es rückstandslos entfernt werden kann |
| Untertischanlage mit Anschluss an die Leitung | ja, vorher fragen |
| Anlage an der Hauptleitung, Enthärtungsanlage | ja |
| Jede Veränderung an Leitungen oder Wänden | ja |
Brauchen Sie als Mieter überhaupt einen Filter?
- Die geprüften Werte Ihres Versorgers liegen deutlich unter den Grenzwerten: Nein. Ihre Werte zeigt die PLZ-Suche.
- Ihnen schmeckt das Wasser nicht: Eine Filterkanne kann helfen – nötig ist sie nicht.
- Ein geprüfter Wert, etwa PFAS, liegt nahe am Grenzwert: Dann kann ein geprüftes Gerät sinnvoll sein (siehe unten).
- Sie vermuten Bleileitungen im Altbau: Kein Filter auf Verdacht – das Umweltbundesamt hält Filter zur Bleientfernung für nicht sinnvoll (UBA). Zeigen Sie den Verdacht dem Vermieter an.
- Sie bereiten Babynahrung zu: Kein Filterwasser. Die Behörden raten davon ab, weil sich in Filtern Keime vermehren können (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit).
Die Geräte für Mieter im Vergleich
| Gerät | Wofür | Zu beachten |
|---|---|---|
| Filterkanne | Kalk und Geschmack | zu PFAS machen Hersteller wie Brita und BWT keine Angabe; Kartusche rechtzeitig wechseln, Kanne kühl lagern |
| Hahnaufsatz mit Aktivkohle | Geschmack, teils PFAS | PFAS-Wirkung stark geräteabhängig (Studie: Aktivkohlefilter im Schnitt 73 %); auf NSF/ANSI 53 achten |
| Auftisch-Umkehrosmose | wenn ein Wert nahe am Grenzwert liegt | hält am meisten zurück (Studie: 94 % oder mehr bei PFAS), entfernt auch Mineralstoffe, braucht Platz und Filterwechsel; auf NSF/ANSI 58 achten |
Die Studienwerte stammen aus Herkert et al. 2020; die Prüfzeichen empfiehlt die US-Umweltbehörde EPA.
Wenn das Wasser in der Wohnung schlecht ist
Liegt ein Mangel vor – etwa Blei aus alten Leitungen oder eine Grenzwertüberschreitung in der Hausinstallation –, muss der Vermieter ihn beseitigen. Nach der Trinkwasserverordnung mussten Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden.
- Mangel schriftlich anzeigen und eine Frist zur Abhilfe setzen.
- Miete: Solange der Mangel besteht, ist sie kraft Gesetzes gemindert (§§ 536, 536c BGB). Eine feste Quote gibt es nicht; veröffentlichte Urteile zu Blei im Trinkwasser nennen 5 bis 10 %.
- Beraten lassen, zum Beispiel beim Mieterverein.
Eine unverbindliche Mustervorlage und die Schritte im Einzelnen finden Sie im Mieter-Hub.
Fazit
Als Mieter dürfen Sie vieles nutzen, ohne zu fragen – aber meist brauchen Sie gar keinen Filter. Entscheidend sind die geprüften Werte Ihres Versorgers und, im Altbau, der Zustand der Leitungen. Für die Leitungen ist der Vermieter zuständig. Ob sich ein Gerät für Sie lohnt, klärt die Entscheidungshilfe: Brauche ich einen Filter?.