5 Orte mit geprüften Werten aus den Prüfberichten der Wasserversorger · Baden-Württemberg
Je Ort der neueste ausgewertete Prüfbericht. Das Datum führt zur Quelle des Versorgers.
| Ort | Wasserversorger | Wasserhärte | Nitrat | PFAS-20 | Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| Kippenheim | Gemeinde Kippenheim | 21,4 °dH (hart) | 26,7 mg/l | 0,006 µg/l | 08.05.2025 |
| Offenburg | Offenburger Wasserversorgung (OWV) | 6,1 °dH (weich) | 10,2 mg/l | 0,0041 µg/l | 05.03.2026 |
| Renchen | Stadt Renchen | 8,1 °dH (weich) | 13 mg/l | 0,005 µg/l | 03.09.2026 |
| Rheinau | Eigenbetrieb Stadtwerke Rheinau | 7,5 °dH (weich) | 11 mg/l | – | 31.01.2024 (älter als 18 Monate) |
| Schutterwald | Gemeindewerke Schutterwald | 12,1 °dH (mittel) | 18,8 mg/l | 0,003 µg/l | 29.07.2025 |
Die Wasserhärte liegt zwischen 6,1 und 21,4 °dH. Nach den Härtebereichen (weich unter 8,4 °dH, mittel bis 14 °dH, hart darüber): weich 3 Orte, mittel 1 Ort, hart 1 Ort. Am weichsten ist es nach den Prüfberichten in Offenburg (6,1 °dH), am härtesten in Kippenheim (21,4 °dH). Was die Härte für Wasserkocher, Waschmittel und Geräte bedeutet, zeigt jede Ortsseite; den Vergleich mit ganz Deutschland die Ranglisten.
Die Prüfberichte nennen für 5 Orte 10,2 bis 26,7 mg/l Nitrat, am meisten in Kippenheim. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung liegt bei 50 mg/l; kein Wert liegt darüber. Hintergründe: Nitrat im Trinkwasser.
Für 4 der 5 Städte mit geprüften Werten in dem Ortenaukreis nennt die ausgewertete Analyse einen Wert für die Summe PFAS-20. Kein Wert liegt über dem Grenzwert von 0,1 µg/l. Am höchsten: Kippenheim mit 0,006 µg/l (6 % des Grenzwerts), Renchen mit 0,005 µg/l (5 % des Grenzwerts), Offenburg mit 0,0041 µg/l (4 % des Grenzwerts). Bei 4 Städten liegt nach diesen Werten auch die Summe PFAS-4 unter dem Grenzwert von 0,02 µg/l, der ab dem 12.01.2028 gilt. Für eine Stadt nennt die ausgewertete Analyse keinen Wert für die Summe PFAS-20 – das heißt nicht, dass dort kein PFAS im Wasser ist.
Seit dem 12.01.2026 gilt für die Summe PFAS-20 ein Grenzwert von 0,1 µg/l (100 ng/l). Ab dem 12.01.2028 gilt zusätzlich ein Grenzwert von 0,02 µg/l (20 ng/l) für die Summe der vier Stoffe PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS – er ersetzt den PFAS-20-Wert nicht. Alle Orte zeigt die PFAS-Karte.
Die Liste nennt die Versorger der ausgewerteten Orte, nicht alle Versorger im Ortenaukreis. Fehlt Ihr Ort, prüfen Sie Ihre Postleitzahl:
Eigene PLZ analysierenDie Wasserhärte liegt zwischen 6,1 und 21,4 °dH. Am weichsten ist es nach den Prüfberichten in Offenburg (6,1 °dH), am härtesten in Kippenheim (21,4 °dH). Einen einheitlichen Wert für den ganzen Kreis gibt es nicht: Jeder Ort bekommt sein Wasser von seinem Versorger.
Die Prüfberichte nennen für 5 Orte 10,2 bis 26,7 mg/l Nitrat, am meisten in Kippenheim. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung liegt bei 50 mg/l; kein Wert liegt darüber.
Für die ausgewerteten Orte: Gemeinde Kippenheim (Kippenheim); Offenburger Wasserversorgung (OWV) (Offenburg); Stadt Renchen (Renchen); Eigenbetrieb Stadtwerke Rheinau (Rheinau); Gemeindewerke Schutterwald (Schutterwald). Welcher Versorger für Ihre Adresse zuständig ist, steht auf der Wasserrechnung.
Für 4 der 5 Städte mit geprüften Werten in dem Ortenaukreis nennt die ausgewertete Analyse einen Wert für die Summe PFAS-20. Kein Wert liegt über dem Grenzwert von 0,1 µg/l. Am höchsten: Kippenheim mit 0,006 µg/l (6 % des Grenzwerts), Renchen mit 0,005 µg/l (5 % des Grenzwerts), Offenburg mit 0,0041 µg/l (4 % des Grenzwerts). Bei 4 Städten liegt nach diesen Werten auch die Summe PFAS-4 unter dem Grenzwert von 0,02 µg/l, der ab dem 12.01.2028 gilt. Für eine Stadt nennt die ausgewertete Analyse keinen Wert für die Summe PFAS-20 – das heißt nicht, dass dort kein PFAS im Wasser ist. Seit dem 12.01.2026 gilt für die Summe PFAS-20 ein Grenzwert von 0,1 µg/l (100 ng/l). Ab dem 12.01.2028 gilt zusätzlich ein Grenzwert von 0,02 µg/l (20 ng/l) für die Summe der vier Stoffe PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS – er ersetzt den PFAS-20-Wert nicht.
77652, 77654, 77656, 77746, 77866, 77871, 77971
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KI-Assistent (Sprachmodell) · kann Fehler machen · ersetzt keine Auskunft des Wasserversorgers