In Häusern, die vor 1973 gebaut wurden, können noch Bleileitungen verbaut sein. Nach der Trinkwasserverordnung mussten sie bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden. Diese Checkliste hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihr Haus betroffen sein könnte – und was dann zu tun ist.

Warum Blei ernst zu nehmen ist

Laut Weltgesundheitsorganisation gibt es keine Bleibelastung, die bekanntermaßen ohne schädliche Wirkung ist; bei Kindern kann Blei die Gehirnentwicklung dauerhaft beeinträchtigen (WHO). Für Schwangere, Säuglinge und Kinder bis sechs Jahre ist Wasser aus Bleileitungen nach dem Umweltbundesamt „als Trinkwasser immer ungeeignet“ (UBA, Stand 04.08.2026). Der Grenzwert liegt heute bei 10 µg/L und sinkt am 12. Januar 2028 auf 5 µg/L.

Die Checkliste: 5 Fragen

1. Baujahr des Gebäudes

2. Rohre im Keller ansehen

Bleirohre erkennen Sie an:

Kupfer ist rötlich, Kunststoff meist weiß oder grau, Edelstahl hart und glänzend.

3. Klopftest

Blei klingt beim Klopfen dumpf, Kupfer hell und metallisch.

4. Wasser untersuchen lassen

Für eine aussagekräftige Probe soll das Wasser vorher mindestens vier Stunden in der Leitung stehen (UBA). Welche Labore geeignet sind, erfahren Sie beim Gesundheitsamt. Die Kosten hängen vom Umfang ab; fragen Sie vorab, ob das Labor für Trinkwasser akkreditiert ist.

5. Hausanschluss klären

Die Leitung von der Straße bis ins Haus gehört meist dem Wasserversorger. Fragen Sie dort nach, aus welchem Material Ihr Hausanschluss ist.

Was tun, wenn Blei festgestellt wird?

Als Mieter

Sie haben Anspruch auf einwandfreies Trinkwasser (§ 535 BGB). Zeigen Sie den Mangel schriftlich an und setzen Sie eine Frist zur Abhilfe, in der Praxis oft 14 Tage. Solange der Mangel besteht, ist die Miete gemindert (§§ 536, 536c BGB); veröffentlichte Urteile zu Blei im Trinkwasser nennen 5 bis 10 %. Eine unverbindliche Mustervorlage finden Sie im Mieter-Hub.

Als Eigentümer

Die einzige dauerhafte Lösung ist der Austausch der Leitungen durch einen eingetragenen Installationsbetrieb. Die Kosten hängen stark vom Umfang ab; holen Sie mehrere Angebote ein.

Bis zur Sanierung

  1. Stehendes Wasser ablaufen lassen, bis es kühl aus der Leitung kommt (UBA).
  2. Nur kaltes Wasser zum Trinken und Kochen verwenden – warmes Wasser löst mehr Blei.
  3. Nicht abkochen – das entfernt kein Blei.
  4. Keinen Filter als Lösung ansehen: „Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll“ (UBA).
  5. Für Schwangere, Säuglinge und Kinder bis sechs Jahre kein Wasser aus den Bleileitungen verwenden; für Babynahrung eignet sich Wasser mit dem Hinweis „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“.

Fazit

Baujahr prüfen, Rohre ansehen, im Zweifel eine Laboranalyse – so wissen Sie in kurzer Zeit, woran Sie sind. Bestätigt sich der Verdacht, hilft nur der Austausch der Leitungen; zuständig ist der Eigentümer.

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