Trinkwasser-Monitor2026 PLZ analysieren

Blei im Trinkwasser in Deutschland

Themen-Überblick · Grenzwerte nach TrinkwV 2023

82 Pb Blei
Kurzantwort: Blei gelangt praktisch nur über alte Bleileitungen in der Hausinstallation ins Trinkwasser – nicht aus dem Wasserwerk. Der Grenzwert liegt bei 10 µg/L, ab dem 12. Januar 2028 bei 5 µg/L. Betroffen sind vor allem Gebäude mit Baujahr vor etwa 1973, im norddeutschen Raum länger.

Warum ist Blei ein Hausinstallations-Thema?

Das Wasser verlässt das Wasserwerk praktisch bleifrei. Blei kann erst danach aus Bleirohren, verbleiten Lötstellen oder alten Messing-Armaturen in Lösung gehen – besonders, wenn das Wasser lange in der Leitung stand (Stagnationswasser).

Seit Dezember 2013 gilt für Blei der Grenzwert von 10 µg/L, der mit Bleileitungen praktisch nicht einzuhalten ist. Verbliebene Bleileitungen mussten nach der Trinkwasserverordnung bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden – in Altbauten, vor allem mit Baujahr vor 1973, können trotzdem noch welche liegen.

Grenzwert und Verschärfung 2028

Aktuell gilt ein Bleigrenzwert von 10 µg/L. Mit der Trinkwasserverordnung 2023 sinkt er ab dem 12. Januar 2028 auf 5 µg/L.

Der Grenzwert bezieht sich auf das Wasser am Hahn des Verbrauchers. Der Wasserversorger ist bis zum Hausanschluss verantwortlich, für die Leitungen dahinter der Eigentümer.

Bleirohre erkennen

Bleirohre sind mattgrau, weich und lassen sich mit dem Fingernagel anritzen; die Oberfläche glänzt an der Ritzstelle silbrig. Ein Magnet haftet nicht. Sie sind oft in geschwungenen Bögen verlegt und mit einer dicken, wulstigen Lötnaht verbunden.

Fragen Sie Vermieter oder Hausverwaltung nach dem Leitungsmaterial. Bei Verdacht hilft eine gezielte Blei-Analyse des Stagnationswassers durch ein akkreditiertes Labor.

Was können Sie sofort tun?

Lassen Sie Wasser, das über Nacht oder mehrere Stunden in der Leitung stand, ablaufen, bis es spürbar kühler nachfließt, bevor Sie es zum Trinken oder Kochen nutzen.

Nutzen Sie für Getränke und Säuglingsnahrung nur kaltes Wasser – warmes Wasser löst mehr Metall. Bei bestätigtem Bleiproblem ist der Leitungstausch die eigentliche Lösung; ein zertifizierter Filter kann die Übergangszeit überbrücken.

Geprüfte Werte für einzelne Orte

Blei in Orten, für die uns eine quellenbelegte Analyse vorliegt – aufsteigend sortiert. Jede Zeile führt zur vollständigen Auswertung:

OrtBleiEinordnung
Wiesbaden< 0,05 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bremerhaven< 0,05 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Wuppertal< 0,2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Remscheid< 0,2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Potsdam< 0,3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Saarbrücken< 0,3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bremen0,3 µg/L3 % vom Grenzwert
Siegen< 0,3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Trier< 0,3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Völklingen< 0,3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Brandenburg an der Havel< 0,3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Berlin< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Dortmund< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Köln< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bochum< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Stuttgart< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Essen< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Recklinghausen< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Leverkusen< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bayreuth< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bergisch Gladbach< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Gelsenkirchen< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Herne< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Troisdorf< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Marl< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Ludwigsburg< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Witten< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Esslingen am Neckar< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Lünen< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Velbert< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Pulheim< 0,5 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Frankfurt am Main< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Hannover< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Dresden< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
München< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Augsburg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Mannheim< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bonn< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Magdeburg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Kiel< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Ludwigshafen am Rhein< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Mainz< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Freiburg im Breisgau< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Hamburg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Leipzig< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Zwickau< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Rüsselsheim am Main< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Halle (Saale)< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Mönchengladbach< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bielefeld< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Nordhausen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Oldenburg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Lübeck< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Kassel< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Ulm< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Solingen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Kaiserslautern< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Heidelberg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Würzburg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Stralsund< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Osnabrück< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Oberhausen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Mülheim an der Ruhr< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Neuss< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Regensburg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Heilbronn< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Pforzheim< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Halberstadt< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Lutherstadt Wittenberg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Hagen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bottrop< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Worms< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Weimar< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Chemnitz< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Dessau-Roßlau< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Gotha< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Flensburg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Krefeld< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Göttingen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Offenbach am Main< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Aachen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Reutlingen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Ingolstadt< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Linnich< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bergkamen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Neuwied< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Speyer< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Minden< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Dorsten< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Velen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Haltern am See< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Herten< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Oer-Erkenschwick< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Waltrop< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Olfen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Lüdinghausen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Senden (Westfalen)< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Havixbeck< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Altenberge< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Welver< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Hamm< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Datteln< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Viersen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Gladbeck< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Achim< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Gütersloh< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Landshut< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Rosenheim< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Böblingen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Tübingen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Neumünster< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Norderstedt< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Lengenfeld< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Schöneck/Vogtl.< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Werdau< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Stollberg/Erzgeb.< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Crimmitschau< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Limbach-Oberfrohna< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Lugau/Erzgeb.< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Meckenheim< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Ruppichteroth< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Zerbst/Anhalt< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Markneukirchen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Gevelsberg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Rheinbach< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Hennef (Sieg)< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Neunkirchen-Seelscheid< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Wachtberg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Remagen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Schwelm< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Lohmar< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Auerbach/Vogtl.< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Oelsnitz/Vogtl.< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Klingenthal< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Adorf/Vogtl.< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bad Elster< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Köthen (Anhalt)< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Pausa-Mühltroff< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Lüdenscheid< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Starnberg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Ludwigsfelde< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Meerane< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Neu-Ulm< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Lörrach< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Oelsnitz/Erzgeb.< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Sprockhövel< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Siegburg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Sankt Augustin< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Rodewisch< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Falkenstein/Vogtl.< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Burgstädt< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Windeck< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Eitorf< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Treuen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Breckerfeld< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Ennepetal< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Castrop-Rauxel< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Kamen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Werne< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Drensteinfurt< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Ascheberg< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Billerbeck< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Friedrichshafen< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Glauchau1 µg/L10 % vom Grenzwert
Thalheim/Erzgeb.< 1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Braunschweig< 1,1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Wolfsburg< 1,1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Lüneburg< 1,1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Salzgitter< 1,1 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Greifswald1,5 µg/L15 % vom Grenzwert
Münster< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Düsseldorf< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Marburg< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bamberg< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Neubrandenburg< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Paderborn< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Schwerin< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Wismar< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Rheine< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Langenfeld (Rheinland)< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Ratingen< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Dormagen< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Passau< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Kempten (Allgäu)< 2 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Straubing2 µg/L20 % vom Grenzwert
Plauen2 µg/L20 % vom Grenzwert
Schortens< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Nürnberg< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Wittmund< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Jever< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Darmstadt< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Varel< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Esens< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Südbrookmerland< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Aurich< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Krummhörn< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Dornum< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Wiesmoor< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Görlitz< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Cottbus< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Gera< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Gießen< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Celle< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Bassum< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Damme< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Cloppenburg< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Löningen< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Wildeshausen< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Twistringen< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Dinklage< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Lohne (Oldenburg)< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Brake (Unterweser)< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Elsfleth< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Nordenham< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Friesoythe< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Westerstede< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Düren< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Delmenhorst< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Geilenkirchen< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Gangelt< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Selfkant< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze
Norden< 3 µg/Lunter der Bestimmungsgrenze

Häufige Fragen

Kommt Blei aus dem Wasserwerk?

Nein. Das Trinkwasser verlässt das Wasserwerk praktisch bleifrei. Blei stammt fast immer aus alten Leitungen in der Hausinstallation.

Ab wann gilt der neue Bleigrenzwert von 5 µg/L?

Ab dem 12. Januar 2028. Bis dahin gilt der bisherige Grenzwert von 10 µg/L.

Hilft ein Wasserfilter gegen Blei?

Bestimmte zertifizierte Filter (Aktivkohle mit Ionenaustauscher, Umkehrosmose) können Blei deutlich reduzieren. Die dauerhafte Lösung ist der Austausch der Bleileitung.

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