Trinkwasser-Monitor2026 PLZ analysieren

Trinkwasserverordnung: die Änderungen 2026 und 2028

Themen-Überblick · Grenzwerte nach TrinkwV 2023

§ TrinkwV 2026
Kurzantwort: Die novellierte Trinkwasserverordnung gilt seit dem 24. Juni 2023. Seit dem 12. Januar 2026 gilt ein Grenzwert von 0,10 µg/L für die Summe PFAS-20. Ab dem 12. Januar 2028 folgen ein strengerer Bleigrenzwert von 5 µg/L und ein Grenzwert von 0,020 µg/L für die Summe PFAS-4.

Was ist neu?

Die Trinkwasserverordnung 2023 setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht um. Neu aufgenommen wurden unter anderem die beiden PFAS-Summenparameter, ein Grenzwert für Bisphenol A und ein eigener Grenzwert für Chrom.

Außerdem stärkt sie den risikobasierten Ansatz: Versorger und Gebäudebetreiber müssen die gesamte Kette von der Wassergewinnung bis zum Hahn systematisch auf Risiken prüfen.

Die wichtigsten Stichtage

Seit 12. Januar 2026: Der Grenzwert für die „Summe PFAS-20“ von 0,10 µg/L ist verbindlich; die Versorger untersuchen seither darauf.

12. Januar 2028: Der Bleigrenzwert sinkt von 10 µg/L auf 5 µg/L. Zusätzlich gilt ab dann der Grenzwert für die „Summe PFAS-4“ von 0,020 µg/L.

Was bedeutet das für Haushalte?

Für die meisten Haushalte ändert sich im Alltag nichts – die Wasserversorger sind für die Einhaltung verantwortlich und berichten in ihren Analysen.

Relevant wird es für Eigentümer älterer Gebäude: Wer noch Bleileitungen hat, sollte den Austausch spätestens mit Blick auf den 5-µg/L-Grenzwert 2028 einplanen. Details im Themen-Hub Blei.

Werte für einzelne Orte

Für diese Orte liegen uns geprüfte Trinkwasseranalysen mit den relevanten Parametern vor:

Häufige Fragen

Seit wann gilt die neue Trinkwasserverordnung?

Die novellierte Fassung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten. Einzelne Grenzwerte greifen gestaffelt: der PFAS-20-Grenzwert seit dem 12. Januar 2026, weitere ab dem 12. Januar 2028.

Was ändert sich 2028?

Der Bleigrenzwert sinkt von 10 auf 5 µg/L, und der strengere PFAS-4-Grenzwert von 0,020 µg/L wird verbindlich.

Muss ich als Mieter etwas tun?

In der Regel nicht. Die Pflichten treffen Versorger und Gebäudeeigentümer. Bei Verdacht auf Bleileitungen können Sie eine Analyse verlangen – siehe Mieter-Hub.

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